Der Fluch der abgesenkten Bordsteinkante
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| Darf man vor einer solchen Bordsteinkante parken? Oder ist sie zu niedrig? Eine Frage, die demnächst den Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird. |
Vom Bagatelldelikt zur Verfassungsbeschwerde: Kostenbescheide sorgen für Verkehrschaos bei der Berliner Polizei und Justiz
Bis vor Kurzem wusste ich gar nicht, was das Wort Kostenbescheid bedeutet, dann flatterten mir gleich zwei davon ins Haus: Bei der Bußgeldstelle Berlin hatte offenbar jemand aufgeräumt und verfristete Bußgeldsachen gefunden, für die die Verkehrssünder unglücklicherweise nicht mehr abgestraft werden konnten. Um aus solchen Fällen doch noch Kapital zu schlagen, bedient sich die Polizeibehörde der sogenannten Kostenbescheide, die gemäß § 25a StVG ergehen können, wenn „in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden“ kann oder „seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern“ würde. Dann darf die Polizeibehörde einen verfristeten Verstoß als begangen annehmen und als Geldbuße einen Pauschalbetrag in Höhe von 15,-- € erheben, zu denen noch 3,50 € an Bearbeitungsgebühren kommen.
Nun fand ich aber, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des § 25a StVG in meinem Fall nicht gegeben waren: Seit 22 Jahren wohne ich unter derselben Adresse, keine Behörde hatte je Mühe, sie zu finden. Die Verkehrsdelikte, die man mir vorwarf, lagen ein halbes Jahr zurück; ich konnte mich weder an die Vorfälle selbst noch an die Anhörungsbogen erinnern, den man mir deswegen zugesandt haben wollte. Gegen einen polizeilichen Kostenbescheid ist jedoch Widerspruch nicht zulässig. Man kann nur eine sogenannte „gerichtliche Entscheidung“ beantragen. Das tat ich, doch ich musste erleben, dass das Amtsgericht Tiergarten, das im Raum Berlin für solche Verfahren zuständig ist, ganz routinemäßig mit der Polizei gemeinsame Sache machte. Meine schöne Argumentation verhallte völlig ungehört. In beiden Fällen ergingen Beschlüsse, die meinen Antrag unter Berufung auf die Zustellung des Anhörungsbogens abschmetterten und mir die Kosten des Verfahrens (je 25,00 €) auferlegten. Gegen die Beschlüsse ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Um diese Zeit entdeckte ich zufällig beim Surfen im Internet ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin, das in einem gleich gelegenen Fall entschieden hatte, dass der „erforderliche Nachweis“ der Zustellung nicht erbracht sei, wenn der Anhörungsbogen „nicht als unzustellbar zurückkam“, und dass „keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben“ bestehe (VerfGH 97/09 v. 15.04.2011). Was sollte das bedeuten? War dem Amtsgericht Tiergarten dieses Urteil nicht bekannt? Oder war es ihm bekannt und wurde einfach verschwiegen in der Hoffnung, dass der Betroffene es nicht kennt? Ich schrieb das Amtsgericht Tiergarten an, wies auf das Urteil hin und bat um Niederschlagung der Gerichtskosten. In einem Fall erhielt ich eine hochinteressante Antwort: Gewiss, man kenne die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, aber mein Fall sei anders gelegen, denn ich hätte „bis heute nicht substantiiert vorgetragen, weshalb keine Ordnungswidrigkeit vorlag“.
Ich staunte. Als juristischer Laie war ich davon ausgegangen, dass bei einem Kostenbescheid der fragliche Verstoß gar keine Rolle mehr spielte, dass es nur noch um die Frage der Zustellung ging. In diesem Sinne war das Verfahren geführt und der Beschluss begründet worden – und jetzt warf man mir vor, dass ich mich inhaltlich nicht eingelassen hatte? Aber was hätte ich da sagen sollen? Angeblich hatte ich im Februar 2012 vor einer abgesenkten Bordsteinkante geparkt. Wer weiß schon noch, wie hoch die Bordsteinkanten waren, vor denen er im letzten Winter geparkt hat? Das alles schrie doch zum Himmel. Erst missbrauchte die Bußgeldstelle den § 25a StVG, und dann gab das Amtsgericht dazu auf Biegen und Brechen seinen Segen, wobei es höchstrichterliche Urteile überging und die aberwitzigsten Verrenkungen erfand, um sie nicht anwenden zu müssen! Und dieses Vorgehen betraf nicht nur mich, sondern war, wie ein Blick auf die einschlägigen Internetforen bewies, offenbar gängige Rechtspraxis!
Nach verschiedenen Rücksprachen habe ich mich entschlossen, Verfassungsbeschwerde beim Berliner Verfassungsgerichtshof einzulegen – so absurd es mir anfangs auch erschienen war, wegen einer abgesenkten Bordsteinkante so schwere Geschütze aufzufahren. Aber irgendjemand sollte etwas tun, um der ungerechtfertigten Anwendung von Kostenbescheiden ein Ende zu machen. Hier finden Sie den Wortlaut der Verfassungsbeschwerde in anonymisierter Form. Ich würde mich freuen, wenn mir die Leser dieses Beitrags ihre eigenen Erfahrungen auf dieser Strecke mitteilen. Und wer demnächst einen Kostenbescheid bekommt, dem sei hier angeraten: Nicht gefallen lassen!
Autowechsel statt Ölwechsel - ein Bericht aus dem Berliner Smart-Center
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| Das ist er, Smartie, mein ganzer Stolz - doch oft genug auch Auslöser für Ärgernisse. |
Im Oktober 2009 suchte ich das Berliner Smart Center am Salzufer auf, da mein Smart fortwo dringend Motoröl brauchte. Aufgrund eines undichten Ventils hatte der Motor zu viel Öl gezogen, und ich hatte, in Unkenntnis der Gefahr, die Sache sehr lange schleifen lassen. Diese Unkenntnis wäre mir beinahe zum Verhängnis geworden. Im Smart Center gab ich den Ölwechsel in Auftrag, dazu noch ein paar andere Reparaturen, die bei der ersten Durchsicht auffielen, und wiegte mich schon in der Hoffnung, dass mein Problem damit behoben sei. Doch am nächsten Tag erhielt ich eine telefonische Hiobsbotschaft: Leider hätte man in der Werkstatt festgestellt, dass infolge des Fahrens mit trockenem Motor ein schwerer Motorschaden entstanden sei, der eine komplette Neuinstandsetzung des gesamten Motors erfordere und etwa dreitausend Euro kosten werde. Unter diesen Umständen stelle sich die Frage, ob es sich denn wirklich lohne, noch einmal so viel Geld in dieses alte Fahrzeug zu investieren oder ob ich mich nicht besser für einen Neu- oder Gebrauchtwagen entscheiden wolle, die im Smart Center in reicher Auswahl vorrätig wären. Mein altes Fahrzeug werde man in diesem Fall gern in Zahlung nehmen, könne aber in Anbetracht des enormen Reparaturbedarfs nicht mehr als 700 Euro dafür bieten.
Natürlich war ich am Boden zerstört. Meine Finanzlage erlaubte weder einen Neukauf noch eine aufwändige Motorreparatur. Was tun? Nach ein paar hektischen Telefonaten entschloss ich mich, den Wagen einer anderen Werkstatt vorzustellen, in der Hoffnung, dass man dort eine preisgünstigere Alternative finden werde. Trotz der eindringlichen Warnung seitens des Smart Centers, dass mein Wagen eigentlich nicht fahrtüchtig sei und ich ihn wirklich nur auf eigenes Risiko bewegen dürfe, machte ich mich auf, um ihn zu holen. Doch krasse Wendung: Im Smart Center teilte man mir mit, nach dem Ölwechsel laufe der Motor überraschender Weise wieder ruhig, es gebe wohl doch keinen Motorschaden, und die Reparatur könne durchgeführt werden wie ursprünglich geplant.
Dem Wagen hat also weiter nichts gefehlt als ein paar Tropfen Öl; doch wäre ich auf das Angebot des Berliner Smart Centers eingegangen, so hätte man durch diese paar Tropfen Öl nicht nur für Tausende von Euro für einen Neuwagen kassiert, sondern auch noch zum Schrottpreis einen voll funktionstüchtigen Gebrauchtwagen erworben. Ich bin verschont geblieben, andere vielleicht nicht. Die Kommentare in meinem Bekanntenkreis reichen von: „Unerhört, sofort Betrugsanzeige stellen“ bis zu: „Ach, so sind die doch alle in den Typenwerkstätten.“ Alle vielleicht nicht. Aber doch erschreckend viele, wie auch die Reaktionen bei Motor-Talk zeigen, wo ich die Story eingestellt hatte.


